Kinder und Jugendliche mit einer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung haben nach Prüfung durch das Jugendamt bei vorliegender Teilhabebeeinträchtigung Anspruch auf Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII.

In der Familien-Werkstatt bieten wir eine systemisch ausgerichtete Autismus-Beratung an. Diese setzt sich aus drei Säulen zusammen, bei denen es darum geht, sowohl mit dem Kind als auch dem dazugehörigen Familiensystem zu arbeiten.