Manchmal kommt es vor, dass Familien aufgrund von unterschiedlichsten Belastungsfaktoren in Krisen geraten, mit denen sie sich allein überfordert fühlen und in denen sie Unterstützung benötigen. Die Familien-Werkstatt versucht, gemeinsam mit der Familie vorhandene Ressourcen wiederzuentdecken und zu aktivieren. Durch fachliche Unterstützung soll es gelingen, dass Familien Krisen eigenständig überwinden und sie gestärkt wieder erzieherisch wirksam sein können.

Das örtliche Jugendamt dient hierbei als entscheidende Instanz zur Feststellung der notwendigen Hilfe. Nach Antragstellung durch die Familien beim Jugendamt werden im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VII der Hilfebedarf sowie die Art der Hilfe und die erforderlichen Leistungen festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft.

Die hierfür geltenden Rechtsgrundlagen sind die Folgenden:

  • Hilfen gem. § 27 ff. SGB VIII

  • Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII

Wurde die Hilfe durch das Jugendamt bewilligt und die Familien-Werkstatt als Träger installiert, bieten wir folgende Leistungen an: