Flexible Erziehungshilfen sind ein ambulantes Unterstützungsangebot für Familien, Alleinerziehende und junge Heranwachsende in problematischen und belasteten Lebenssituationen. Sie haben die Möglichkeit, zur Bewältigung ihrer Probleme Hilfen zur Erziehung beim örtlichen Jugendamt zu beantragen.

Die ortsansässigen Jugendämter des Kreises Viersen beauftragen uns – pädagogisch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung -, Familiensysteme durch ambulante Hilfen gem. folgender Rechtsgrundlagen zu unterstützen:

  • Hilfen gem. § 27 ff SGB VIII

  • Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII

  • Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII

Wir unterstützen Kinder und Jugendliche mit ihren Kern-, Pflege- und Stief-Familien mittels unterschiedlichster Methoden darin, Krisen oder Belastungssituationen zu bewältigen, mit denen sie sich alleine überfordert fühlen.

Hierzu zählen u.a.:

  • Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Krisen (Misshandlung, Krankheit, Trennung, Tod) Unterstützung und Sicherheit brauchen

  • Familien in Überforderungssituationen

  • Familien in einer problematischen Trennungs- und Scheidungssituation

  • Familien mit Bindungs-, Beziehungs- oder Kommunikationsstörungen

  • Familien in akuten Beziehungskrisen

  • Familien mit sehr jungen Kindern, die sich in einer Belastungssituation befinden oder sich in ihrem Erziehungsalltag überfordert fühlen