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Flexible Erziehungshilfen sind ein ambulantes Unterstützungsangebot für Familien, Alleinerziehende und junge Heranwachsende in problematischen und belasteten Lebenssituationen. Sie haben die Möglichkeit, zur Bewältigung ihrer Probleme Hilfen zur Erziehung beim örtlichen Jugendamt zu beantragen.
Die ortsansässigen Jugendämter des Kreises Viersen beauftragen uns – pädagogisch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung -, Familiensysteme durch ambulante Hilfen gem. folgender Rechtsgrundlagen zu unterstützen:
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Hilfen gem. § 27 ff SGB VIII
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Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII
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Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII
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